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Wenn ein Mensch in Flammen steht, kommt es auf eine schnelle Hilfe an !
Im Falle eines Falles:
Wenn Kleidung Feuer gefangen hat, sofort mit Wasser oder mit einem Feuerlöscher löschen.

Achtung
:
Laufen mit brennender Kleidung, z.B. zum Wasser entfacht die Flammen und vergrössert die Verbrennungen!
Verwenden Sie einen Feuerlöscher, so richten Sie den Löschstrahl auf die brennende Person. Löschen Sie von unten nach oben und versuchen Sie möglichst nicht in die Augen und den Mund zu sprühen. Wenn jedoch der Löschstrahl die Augen trifft - eine Bindenhautentzündung ist in wenigen Wochen vergessen. Brandwunden zweiten oder gar dritten Grades brauchen - wenn sie überhaupt heilen - Jahre.

1.Grades Oberflächige Rötung wie bei einem leichten Sonnenbrand. 
Heilt ohne weiteren Eingriff nach 5-10 Tagen.
2a. Grades Oberflächige Blasenbildung, der Wundgrund ist feucht.
Heilt ohne operativen Eingriff nach 2-3 Wochen.
2b. Grades tief Blasenbildung, grau - weissliche Verfärbung, der Wundgrund ist trocken.
Heilt nur nach operativem Eingriff und hinterlässt Narben.
3. Grades Grau-weiss Verfärbung, ledrige Hautbezirke, trockener Wundgrund, alle Hautschichten sind zerstört.
Muss operiert werden, hinterlässt Narben.



Deshalb das kleinere übel wählen. Löschpulver - amtlich geprüft und zugelassen - ist von seiner Grundzusammensetzung ungiftig und Reizwirkungen auf die Atemwege klingen in der Regel ab. Zudem genügt meist schon ein einziger Löschstrahl, um die Flammen zu löschen.
Eine weitere Möglichkeit wäre, die brennende Kleidung zu entfernen oder auszuziehen. Wenn dies nicht möglich ist, ersticken Sie die Flammen durch Abdecken (Sauerstoffentzug) oder Abrollen.

Achtung:
Bei Verwendung von synthetischer Faser zu ersticken von Flammen und Glut besteht die Gefahr des Einbrennens in die Haut. Brandverletzungen werden so verschlimmert statt gemildert.

Erstversorgung:
Sofortige Kaltwasseranwendung. Verletzte Körperteile so lange (bis zu 20 Minuten) in kaltes Wasser tauchen oder unter fliessendes Wasser halten, bis der Schmerz verschwindet. Bis zu einer Stunde nach der Brandverletzung hat das Kühlen noch Sinn! Eine Unterkühlung der betroffenen Person ist jedoch zu vermeiden.
Bei Bewusstlosigkeit den Verletzten in die stabile Seitenlage bringen, so kann er nicht ersticken, wenn er eingeatmeten Rauch, Brandgase oder verschlucktes Löschpulver erbricht.

Über den Notruf 144 sofort medizinische Hilfe anfordern!