Textversion

Sie sind hier:

Blaulichtfahrt

Brände vermeiden

Fahrzeugbrand

Fettexplosion

Feuerlöscher

Gasgeruch

Gefährliche Stoffe

Grillieren

Kinderbrandstiftung

Pellet-Lager

Rauchmelder

Wenn ein Mensch...

Wespen und Bienen

Suchen nach:

Allgemein:

Startseite

Lodur Regiowehr Suhrental

Sitemap

Feuerwehr

HP NEWS

Impressum

Aktuelle Unwettersituation in der Schweiz

Vertrauen in die Feuerwehr

RSS Feed Feuerwehr Schweiz

RSS Feed Regiowehr Suhrental

Grillieren - Tipps für ungetrübte Freuden

Allgemeines

- Grillgerät auf einer ebenen, nicht brennbaren Unterlage standfest aufstellen.

- Zu brennbaren Materialien wie Gartenmöbel, Sonnenstoren, Schilfmatten und Holzfassaden ist ein seitlicher
Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.

- Kinder müssen im Umgang mit offenem Feuer instruiert und bewacht werden;
dies gilt auch anlässlich von Grillparties.

Gasgrill - Geräte (Flüssiggas)

- Beachten und befolgen Sie vor der Inbetriebsetzung Ihres Gasgrill - Gerätes die
Sicherheitsvorschriften des Herstellers. Prüfen Sie insbesondere nach der
Winterpause die Dichtigkeit der gasführenden Verbindungsleitungen,
beispielsweise durch Auftragen von schaumbildenden Mitteln.

- Gasgrill - Geräte nur im Freien über dem Erdreich (niemals in Untergeschossen!) verwenden.

- Flüssiggas - Transportbehälter - ob voll oder leer - sind im Freien so aufzustellen,
dass ausströmendes Flüssiggas nicht in Keller, Kanäle, Schächte, Gruben und dergleichen gelangen kann.

- Bei Gasgeruch:

. nicht rauchen, kein offenes Feuer entfachen;

. keine elektrischen Schalter und keine Klingel betätigen;

. Ventil am Flüssiggas - Transportbehälter schliessen;

. undichte oder defekte Gasgrill - Geräte durch den Fachhändler reparieren lassen.

Holzkohlengrill

- Nie Anzündemittel nachgiessen! Vorzugsweise verwenden Sie zum Anzünden
von Holzkohle einen Anzündkamin, der ohne Anzündflüssigkeit funktioniert und
im Fachhandel angeboten wird.

- Feuerungsrückstände (Asche) können mehr als einen Tag zündfähig bleiben
und bei unsachgemässer Entsorgung Brände verursachen.
Feuerungsrückstände und Raucherwarenreste sind bis zur sicheren Entsorgung
in nicht brennbaren, geschlossenen Behältern auf nicht brennbarer Unterlage aufzubewahren.